Privatversicherte und Beihilfe
Kostenübernahme
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe in der Regel übernommen, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt. Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihres Tarifs.
Antragstellung
Zu Beginn der Behandlung finden probatorische Sitzungen statt, die üblicherweise bereits erstattungsfähig sind. Im Anschluss kann – falls erforderlich – eine weiterführende Psychotherapie beantragt werden. Je nach Versicherung kann hierfür ein formaler Antrag notwendig sein, den ich gemeinsam mit Ihnen vorbereite.
Umfang der Kostenübernahme
Der Umfang der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der Kostenübernahme variieren zwischen den Versicherungsträgern. In einzelnen Fällen kann es zu Eigenanteilen kommen. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle Kontakt aufzunehmen, um die individuellen Rahmenbedingungen zu klären.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können.
Unterstützung
Gerne unterstütze ich Sie bei allen organisatorischen Schritten rund um die Beantragung und Kostenklärung.